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Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung ist im November 2018 neu gewählt worden.

Diese hat die Aufgaben, die Eingliederung von Beschäftigten mit Behinderung zu fördern, deren Interessen zu vertreten, sich um deren Belange und Rechte einsetzen sowie beratend und helfend zur Seite zu stehen.

Dies ist alles im Sozialgesetzbuch IX geregelt.

Zudem sind die Rechte der Schwerbehindertenvertretung durch das Bundesteilhabegesetz (bmas.de) gestärkt worden.

Die Schwerbehindertenvertetung (SBV) vertritt die Interessen der Schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter im Betrieb, ebenso Beschäftigte bereits im Vorfeld, wenn sich Schwierigkeiten im Arbeitsleben anbahnen.

Die Rechtsgrundlage und Aufgaben hierfür findet im SGB IX Anwendung.
Die SBV steht unter anderem zur Seite bei:

  • Antragstellung und Anerkennung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung
  • längerer Krankheit und Wiedereingliederung
  • Beantragen und Durchsetzen von Maßnahmen, die das Arbeitsleben erleichtern z.B. Pausen, Arbeitshilfen, Assistenzkräfte etc.

Ebenso überwacht die SBV die Einhaltung von Verordnungen, Dienstvereinbarungen, Gleichbehandlungen und vielem mehr.
Zuhören, beraten und wertfrei auf Menschen zugehen sind unsere Kernkompetenzen, um unsere Kollegen mit einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung so gut wie möglich zu unterstützen.

Übrigens: Die Schwerbehindertenvertretung unterliegt einer besonderen Schweigepflicht.

Siehe auch: Beschwerderecht von schwerbehinderten Menschen (bund-verlag.de)