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Abmahnung

Abmahnung

Auch bei der Lebenshilfe werden Abmahnungen ausgesprochen.

Was ist eine Abmahnung?

“Eine Abmahnung ist die unmissverständliche Missbilligung des Arbeitgebers für ein objektiv vertragswidriges Verhalten eines Arbeitnehmers. Eine Abmahnung ist erforderlich, damit der Arbeitnehmer weiß, dass sein beanstandetes Verhalten für die Zukunft nicht mehr hingenommen wird und er mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen muss, wenn er sein Verhalten nicht ändert“ (vgl. www.betriebsratspraxis24.de)

Der Arbeitgeber und die Geschäftsführung können ohne Mitsprache des Betriebsrats Abmahnungen aussprechen. Jedoch sollte der Betriebsrat darüber informiert werden.

Erhält ein/eine Beschäftigte*r eine Abmahnung, sollte er den Betriebsrat einschalten, um die Tatbestände zu besprechen.

Eine Stellungnahme sollte die/der Betroffene auf alle Fälle erstellen. Hier hilft der Betriebsrat!

Ist eine Abmahnung nicht gerechtfertigt, muss die Rücknahme gefordert werden.

Der/die Arbeitnehmer*in muss dann darstellen, dass die Anschuldigungen nicht zutreffen bzw. nicht in diesem Umfang richtig sind.

Auch bei gerechtfertigten Abmahnungen ist eine Stellungnahme des/der Arbeitnehmer*in sehr wichtig.

Denn die Abmahnung (verdi.de) kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

So kann im Wiederholungsfall des beanstandeten Verhaltens z.B. eine Kündigung erfolgen.

Eine Abmahnung dient dem Arbeitgeber dazu den Arbeitnehmer*innen ein Warnsignal zu geben. Arbeitnehmer*innen müssen diese sehr ernst nehmen. Wir empfehlen die Hilfestellung des Betriebsrates in Anspruch zu nehmen und sich Rat bei den Gewerkschaften zu holen.