Urlaub
Gerade die Weihnachtszeit und die Zeit zwischen den Jahren wird häufig zum Urlaub und zum Ausspannen genutzt.
Der Urlaub ist ein sehr wichtiges Gut. Die freien Tage sollen auf alle Fälle der Erholung dienen.
Daher sind auch während dieser Zeit keine anderen entgeltlichen Arbeiten oder Praktika erlaubt.
Nach dem TVöD haben die Beschäftigten 30 Tage Urlaubsanspruch. Die wesentlichen Bestimmungen sind im Bundesurlaubsgesetz geregelt.
Letztendlich ist der Urlaubsanspruch aber nicht vom Himmel gefallen. Die Gewerkschaften mussten dies erkämpfen.
Zudem hat es in den letzten Jahren viele neue Gerichtsentscheidungen zum Urlaub gegeben.