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Aktuelles zu den Heilpädagogischen Förderlehrer*innen

Aktuelles zu den Heilpädagogischen Förderlehrer*innen

GEW Bayern|| ver.di Landesbezirk Bayern

An die Vorstände der Lebenshilfen
in Mittelfranken

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31. Oktober 2023

 

Entlohnung der Heilpädagogischen Förderlehrkräfte (HFL)

Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Bündnis, bestehend aus den Initiatoren*innen der Petition für die Höhergruppierung der HFL (OD.0341.18) sowie den Gewerkschaften ver.di und GEW hat erfolgreich über 2500 Unterschriften gesammelt und diese am 29.09.2023 persönlich Herrn Ministerialrat Gößl, in Vertretung für Herrn Staatsminister Prof. Dr. Piazolo, übergeben.

Die Forderungen lauten:

1. Den bereits ausgebildeten HFL muss der Weg zur Fachlehrkraft für Sonderpädagogik durch eine kurze Nachqualifikation ermöglicht werden.

2. Eine Zulage nach §16 Abs. 5 des Tarifvertrages der Länder soll gewährt werden, die der Freistaat ohne Änderungen am Tarifvertrag und ohne Absprache mit den anderen Bundesländern bei Personalmangel oder zur Personalbindung leisten kann.

3. Der Freistaat als Mitglied des Arbeitgeberverbandes soll den Vertrag zur Eingruppierung mit den Ge-werkschaften des öffentlichen Dienstes verbessern, um die Eingruppierung der HFL auf die EG 10 TV-L und TVöD zu erhöhen. Auch die Eingruppierung der sogenannten Heilpädagogischen Unterrichtshilfen muss angepasst werden.

Die nun eingeführte Berufsgruppe zur Fachlehrkraft für Sonderpädagogik hat ein Ungleichgewicht in der Entlohnung zu den (vormals) ausgebildeten HFL entstehen lassen, die faktisch die gleiche Arbeit leisten.

Die Aufwertung des Berufsbildes durch die Ausbildung an einem Staatsinstitut mit der Möglichkeit der Verbeamtung erbringt eine deutliche materielle Verbesserung (Besoldung A10), eine Beförderungs-möglichkeit (Besoldung A11) und einen höheren Status durch die Verankerung der Berufsgruppe im BayEUG Art. 59.

Der Personengruppe der HFL, die sich in zwei Jahren berufsbegleitend anspruchsvoll weiterqualifiziert

hat und seit Jahrzehnten in den unterschiedlichsten sonderpädagogischen Arbeitsfeldern eingesetzt wird, wurde keine bessere finanzielle Anerkennung in Aussicht gestellt. Die Frustration und Enttäuschung in der

Berufsgruppe ist groß und hat zu einer immensen Verärgerung geführt, die in vielen Schreiben an das zuständige Ministerium sowie den Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes ausgedrückt wurde.

Durch die Einführung der S-Tabelle (TV-L und TVöD) im Erziehungs- und Sozialdienst wird die Arbeit als HPU und HFL immer unattraktiver. Für die Förderzentren wird es zunehmend schwierig, qualifiziertes pädagogisches Personal zu finden. Durch den vorhandenen Fachkräftemangel und die Einführung der Ganztagsbeschulung wird sich dies noch weiter verstärken.

Von Seiten des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus wurde uns in mehreren Gesprächen mit dem Referat III.6 Unterstützung für die Forderung nach einer besseren Entlohnung der HFL und HPU zugesichert.

Wir meinen, wer sich beruflich weiterentwickelt, sollte auch mehr Wertschätzung beim Gehalt erwarten können. Eine Anpassung der Entgeltordnung ist überfällig.

Wir bitten Sie, als Träger einer Schule für Geistige Entwicklung unsere Forderungen zu unterstützen und sich beim Ministerium für Kultus, Unterricht und Bildung für die dringend notwendige bessere Entlohnung der Gruppe der HFL einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen, für das Bündnis

gez. Ivana Kolbova gez. Angela Merkl
Sprecherin Berufsgruppe ver.di Beraterin des Bündnisses

 

 

Die Beschäftigengruppe der Heilpädagogischen Förderlehrer*innen und Heilpädagogischer Unterrichtungshilfen haben mit ver.di und GEW am Freitag, den 29.09.2023 eine großartige Demo vor dem Kultusministerium in München veranstaltet.

Sie haben sich für eine bessere und gerechtere Vergütung eingesetzt. Delegierte der Demonstration sind ins Ministerium eingeladen worden.

Die Teilnehmer*innen gehen davon aus, dass der Einsatz zum Erfolg führen könnte.

 

Seit geraumer Zeit haben sich die Heilpädagogischen Unterrichtshilfen und Heilpädagogischen Förderlehrer*innen zusammen getan und eine Petition an das Kultusministerium in Bayern geschickt.

Inzwischen ist der Kreis dieser Berufsgruppe größer geworden und setzen sich aktiv für ihre Arbeitsbedingungen ein. Auch die die vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) arbeiten künftig eng für die HFL zusammen, zusammen mit den Initiator*innen der Petition. Diese Woche startete die gemeinsame Unterschriftenaktion. Mit einer Pressemitteilung haben die Gewerkschaften darauf aufmerksam gemacht. Stand jetzt haben bereits mehr als 800 Menschen unterschrieben und wir nähern uns der 1000!

Über die Links
https://gesundheit-soziales-bildung-bayern.verdi.de/ oder
https://www.gew-bayern.de/hfl/unterschriftenaktion
kann man unterschreiben:

Am 10.07.2023 wurde zudem der Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes beraten.

Die Hoffnung, dass es außerhalb der Tarifverhandlungen zum TV-L eine Möglichkeit geben könnte, den bestehenden HFL eine Zulage zu gewähren (§ 16 TVL Absatz 5), zerschlug sich leider sehr schnell. Die CSU hatte die Juristin Ebinger aus dem Finanzministerium geladen, die der Forderung eine Absage erteilte. Der § 16 Absatz 5 sei nur geeignet, in Einzelfällen Zulagen zu gewähren, aber könne nicht flächendeckend für eine ganze Berufsgruppe angewendet werden. Der Antrag könne somit nicht angenommen werden.

Nach Informationen der teilnehmenden Gewerkschaftssekretäre wurde die weitere Diskussion sehr wohlwollend geführt und man merkte, dass alle Parteien ein Anliegen daran haben, eine Lösung zu finden. Die Juristin Ebinger schlug vor, den Antrag abzuändern und als Antrag an die "Tarifgemeinschaft Deutscher Länder" (TdL) zu richten. Denn ihrer Meinung nach sei das die einzige Möglichkeit, eine Zulage außerhalb der Tarifverhandlungen zu verwirklichen. Alle Fraktionen waren damit einverstanden. Es wird jetzt einen Antrag aller Fraktionen an die Mitgliederversammlung der TdL geben mit dem Ziel, die Zustimmung zu einer außertariflichen Zulage zu erhalten. Bei einer 3/5-Mehrheit wäre dann der Weg frei, eine bayerische Zulage für die HFL zu erwirken. Das ist eine tolle Sache!

Wie geht es weiter?

  • Eine kleinere Planungsgruppe wird die öffentliche Übergabe der Unterschriften am 29.09.2023 nachmittags vorbereiten. Möglichst vor dem Kultusministerium und wenn es geht persönlich an Staatsminister Piazolo.
  • Wir stehen im Gespräch mit privaten Schulträgern und bitten um Unterstützung der Forderungen und hoffen auf breite Unterstützung.

Vor der Übergabe im September werden wir eine Videokonferenz anberaumen, zu Absprachen für den 29.09.2023. Es wäre schön, wenn möglichst viele Unterstützer*innen kommen, mit Transparenten, Plakaten, etc. Gerne also schon mal loslegen

Wie bereits berichtet, erhalten die Realschullehrer*innen und Grundschullehrer*innen ab kommenden Schuljahr eine höhere Eingruppierung.
Auch für die Heilpädagogischen Unterrichtshilfen (HPU) und für die Heilpädagogischen Förderlehrer*innen (HFL) hat sich etwas getan.
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat beschlossen: Ab dem nächsten Schuljahr gibt es eine neue Ausbildung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik. Das bedeutet, dass sich die HPU `s und die HFL `s mit dem neuen Ausbildungsangebot besser qualifizieren können.

Siehe Info: KM Pressemitteilung zur neuen Ausbildung zur Fachkraft für Sonderpädagogik

Das bedeutet, dass die „Neuen“ nach Absolvierung der neuen Ausbildung verbeamtet werden können und in die A 10 eingruppiert werden. Für privat angestellte Fachlehrkräfte erhalten die EG 9 b TVöD mit einer entsprechenden Zulage.

Die HFL`s, die bereits eine Zusatzausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, müssten die neue Ausbildung erneut absolvieren. Diese finden das sehr ungerecht und fordern ebenso eine Anerkennung.
Siehe Offener Brief – GEW - Angehende Heilpädagogische Förderlehrkräfte zu Recht empört