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Wohnen

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Der Bereich „Wohnen“ befindet sich im Umbruch. Die klassischen Kategorien „stationäres“ und „ambulantes“ Wohnen gehen über in den „Gesamtbereich Wohnen“. Nicht die Wohnform, sondern die Wohnenden mit ihren Wünschen, Bedürfnissen und Handicaps stehen im Mittelpunkt.

Daraus entstehen neue Anforderungen an die Mitarbeiter*innen. Die Dienstplangestaltung kann sich verändern, die Anforderungen können flexibler werden.

Die Herausforderung für den BR wird sein, BTHG, Arbeitszeitgesetz, die Vorstellungen des Arbeitgebers und die Bedarfe der Wohnenden in Einklang zu bringen.