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Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Der Gesetzgeber hat für die Beschäftigten, die insgesamt mindestens sechs Wochen innerhalb der letzten zwölf Monate erkrankt sind, festgelegt, dass sie vom Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten bekommen müssen (verdi.de).

Die Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement ist fertig gestellt – zu finden unter Öffentlichen Ordner – Betriebsvereinbarungen – BEM

Die ersten Einladungen zu den Erstgesprächen erfolgen in den nächsten Monaten.

Die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) ist Pflicht des Arbeitgebers.

Gemäß § 84 Abs. SGB IX muss der Arbeitgeber allen Beschäftigten, die im Laufe eines Jahres länger als sechs Wochen (30 Arbeitstage/ 42 Wochentage) ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM anbieten.

Da ein BEM-Verfahren systematische Prozesse und ein strukturiertes Vorgehen benötigt, ist die Betriebsvereinbarung abgeschlossen worden.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Instrument, das den Beschäftigten die Chance zum Erhalt und zur Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz gibt. Beim BEM-Verfahren werden die individuellen Möglichkeiten zur Ausübung der Beschäftigung genauer betrachtet und mit dem Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes abgeglichen.

Konkrete Anknüpfungspunkte finden sich in den Bereichen Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Arbeitsumfeld, Personalplanung, Qualifizierung, Veränderung der Aufgaben- und/oder Arbeitsbereiche usw. Die Zielsetzung des BEM kann mit den Begriffen Prävention, Integration und Rehabilitation zusammengefasst werden.

Es wurde ein BEM-Team gegründet und BEM-Beauftragte wurden benannt.

Die BEM- Beauftragten laden nun zu den Erstgesprächen ein und informieren über den Ablauf und die Ziele des BEM-Verfahrens. Die betroffenen Beschäftigten entscheiden aus freien Stücken, ob sie ihre Zustimmung zum Erstverfahren erteilen. Bei einer Zustimmung findet ein Erstgespräch statt: Im Erstgespräch werden die konkrete Situation und der Eingliederungsbedarf erörtert. Gemeinsam mit der*dem Betroffenen wird die weitere Vorgehensweise und ein auf seine*ihre Situation abgestimmter Integrationsplan entwickelt. Es wird festgelegt, welche Personen im weiteren Eingliederungsprozess beteiligt werden. Zum Erstgespräch kann eine Person des Vertrauens mitgenommen werden.

Das BEM-Team trifft sich mindestens 4 x pro Jahr und überprüft das Verfahren. Vorschläge zur Verbesserung bzw. Änderungen zum Verfahren werden dem Arbeitgeber und Betriebsrat vorgelegt.

Die strenge Einhaltung des Datenschutzes ist eine Grundvoraussetzung für das BEM und die Gespräche erfolgen auf der Basis strengster Vertraulichkeit.

Nähere Informationen zur Durchführung des BEM in der Lebenshilfe Nürnberg sind in der Betriebsvereinbarung nachzulesen