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Mitbestimmung

Mitbestimmung

Die Mitbestimmung ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Dies ist das A und O für die Betriebsratsarbeit.

Der Betriebsrat ist letztlich bei allen Themen, die die Lebenshilfe Nürnberg e. V. und deren Tochtergesellschaften betreffen, zu informieren und hat bei Personellen Fragen, bei der Arbeitssicherheit, bei dem Datenschutz und bei Änderungen im Arbeitsablauf zwingende Mitbestimmungsrechte. Wir nehmen diese Rechte sehr wichtig und fordern diese auch ein!