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Arbeitszeiterfassung

Arbeitgeber sind zur Zeiterfassung verpflichtet.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Gesetzentwurf zur EuGH- und BAG- Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung vorgelegt. Hiermit sollen Unsicherheiten ausgeräumt werden.
Der wichtigste Punkt ist, dass die Arbeitszeiterfassung nur elektronisch erfolgen soll. Eine bestimmte Art der digitalen Erfassung ist nicht vorgeschrieben. Es können bekannte Apps, elektronische Zeiterfassungssysteme verwendet werden.
Wichtig bleibt zu klären, wie die Vor- und Nachbereitungszeiten zukünftig erfasst werden müssen.