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“Deine Chefin will dich sprechen” – Wer angerufen wird, leistet Arbeit!

Gerade bei unseren Beschäftigten mit Schichtbetrieb ist das Einspringen aus der Freizeit immer ein wichtiges Thema.

Interessant sind dazu die Hinweise aus ver.di drei 68:

Tipp 1: Du musst in der Freizeit keine Anrufe am Telefon beantworten, keinen Anrufbeantworter abhören, keine E-Mail abrufen und lesen, keine SMS beachten. 

Tipp 2: Deine Telefonnummern sind Privatsachen. Behalte sie für dich! Manche Vorgesetze bedrängen dich dennoch, sie herauszugeben. Bleibe höflich: »Gerne und gut erreichen Sie mich mit der normalen Post. Falls ich da bin, leere ich meinen Briefkasten regelmäßig.« Berufe dich auf das Urteil des LAG Thüringen (16.05.2018 – 6 Sa 442/17).

Tipp 3: Bei Rufbereitschaft musst du dich telefonisch erreichbar halten. Das ist vertraglich geregelt. Du gibst dazu wahrscheinlich deine Handy-Nummer an. Bitte darum, im Anschluss deine Nummer zu löschen. Berufe dich auf die Datenschutz-Grundverordnung (Artikel 5 Abs. 1 c DSGVO).

Tipp 4: Lege dein Diensthandy zum Feierabend auf den Schreibtisch oder in den Kleiderspind. Da liegt es gut. Lass dir kein Diensthandy »rund um die Uhr« aufschwatzen.

Tipp 5: Erreicht dich eine alarmierende E-Mail aus dem Betrieb? Nimm dir Zeit zum Überlegen! Oft ist die erstbeste Antwort nicht die beste. Handelt es sich wirklich um einen betrieblichen Notfall, unvorhersehbar, überraschend, selten, bedrohlich und nur durch dich abwendbar? Wachsen bei dir Zweifel? Dann genügt es zu antworten »Das überrascht uns nicht!«. Später kannst du dich auf § 14 Abs. 2 ArbZG berufen.

Tipp 6: Nehmen die Störungen und Übergriffe zu? Sprecht darüber im Team. Die Übergriffe auf eure Freizeit sind das Ergebnis des jahrelangen Stellenabbaus. Zieht eine Grenze! Vereinbart miteinander, dass ihr gegenseitig eure Freizeit respektiert.

Tipp 7: Lauert in der Schublade unter dem Abteilungs-Telefon eine heimlich geführte Rundruf-Liste für angebliche Notfälle? Vernichtet sie!