Impressum
WerkStadt Lebenshilfe Nürnberg gGmbH
Fahrradstraße 54
90429 Nürnberg
Telefon (0911) 58793 - 720 oder 721
Telefax (0911) 58793 - 725
Geschäftsführung: Volker Enser
Amtsgericht Nürnberg HRB 12531
Email: werkstadt@lhnbg.de
Liefer- und Geschäftsbedingungen
Allgemein
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen; diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns anerkannt werden.
Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackung, Fracht und evtl. Transportversicherungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Liefer- und Leistungszeit
Lieferfristen und –Termine gelten nur annähernd, es sei denn, wir haben sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Haben wir die Einhaltung eines Termins oder einer Frist zugesichert, so muss uns der Auftraggeber bei Verzug schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Ereignisse höherer Gewalt und von uns nicht zu vertretende Umstände; die uns an der Einhaltung des Lieferzeitpunktes hindern, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, berechtigen uns, die Liefer- oder Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag ganz oder teilweise zurück zu treten. Änderungen in der technischen Ausführung bleiben vorbehalten.
Zahlung
Unsere Rechnungen sind nach Rechnungserhalt innerhalb 14 Tagen ohne Abzug fällig. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn uns andre Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden ernsthaft und objektiv in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind in diesen Fällen auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen.
Gefahrübergang/Versicherung
Mit der Übergabe des Materials an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Werkes, geht die Gefahr, auch bei Lieferung frei Bestimmungsort, auf den Auftraggeber über.
Sollt der Besteller die vereinbarte Lieferung oder Leistung nicht innerhalb einer Woche ab Zugang der Mitteilung über die Bereitstellung der Lieferung oder Leistung abgeholt bzw. entgegengenommen haben, befindet sich der Besteller in Annahmeverzug. Ab diesem Zeitpunkt sind wir berechtigt, die Lieferung oder Leistung ohne Abzug, unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Kosten und Schadensersatzansprüche, in Rechnung zu stellen. Die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs der Lieferung oder Leistung trägt der Besteller ab dem oben angegebenen Zeitpunkt oder ab dem Zeitpunkt, da die Lieferung unser Werk verlässt, sofern nicht ausdrücklich eine Haftungsübernahme unsererseits für den Transport übernommen wird. Transport- und Warenversicherung obliegt dem Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Vandalismus- und Leitungswasserschadenversicherung obliegt für Waren, welche uns zur Bearbeitung überlassen sind, im Rahmen einer sogenannten Außenversicherung dem Kunden.
Gewährleistung/Mängel
Versäumt der Besteller/Auftraggeber bzw. Abnehmer die unverzügliche oder fristgerechte Anzeige eines Mangels oder wird die Ware ohne vorherige Prüfung durch den Besteller/Auftraggeber bzw. Abnehmer weiter verbreitet bzw. verändert, geht der Besteller dadurch aller Rechte verlustig. Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen den Besteller/Auftraggeber nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Wir behalten uns das Recht auf Nachbesserung vor. Schlägt eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung durch uns nach angemessener Frist fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Wir übernehmen in keinem Fall irgendeine Gewähr dafür, dass die bestellte Ware sich für den vom Besteller/Auftraggeber vorgesehenen Verwendungszweck eignet und dass sie unter den beim Besteller/Auftraggeber oder seinen Abnehmern gegebenen Bedingungen verwendet oder verarbeitet werden kann, vielmehr ist es Sache des Bestellers/Auftraggebers, dies vor der Verarbeitung unserer Lieferungen auszuprobieren. Bei Fehlverarbeitung kundeneigener Materialien ist der Schadensersatzanspruch des Kunden beschränkt auf den üblichen Wert dieser Materialien. Weitergehende als die hier bestimmten Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche oder Verzugsstrafen, sind ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche
Bei Stornierung eines bereits erteilten Auftrages sind wir berechtigt, vorbehaltlich des Nachweises eines darüber hinausgehenden Schadens, Schadensersatzansprüche in Höhe von mindestens 15% der Auftragssumme geltend zu machen. Dem Kunden bleibt vorbehalten zu beweisen, dass der Schaden geringer ist.
Eigentumsvorbehalt
Von uns gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller unserer Forderungen gegen den Besteller bzw. Abnehmer unser Eigentum. Diesem ist es nicht gestattet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verkaufen, zu verpfänden oder in sonstiger Weise über sie zu verfügen, es sei denn, er tritt die aus der Verfügung erwachsende Forderung an die Pegnitz-Werkstätten der Lebenshilfe für Behinderte Nürnberg gGmbH ab.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Nürnberg.
Soweit der Kunde nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehörender Kaufmann juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand das für Nürnberg sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.
Zusatzbedingungen für die Wäscherei/Heißmangel
Die Wäscherei übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit der Stoffe entstehen.
Schäden durch Fremdkörper in der Wäsche gehen zu Lasten des Kunden. Auch gehen Schadensersatzansprüche zu Lasten des Kunden, die dadurch entstehen, dass durch Fremdkörper in der Wäsche die Pegnitz-Werkstätten einem anderen Kunden schadensersatzpflichtig wird.
Reklamationen müssen innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Wäsche unter Vorlage der Rechnung erfolgen.
Im Schadensfall haften wir in Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch bis zum 15fachen unseres Waschpreises.