Info Reihe "Volljährig werden"
Gesetzliche Betreuung
Mit 18 Jahren darf man vieles selbst entscheiden
und unterschreiben.
Manche Menschen brauchen dabei Unterstützung.
Dann kann eine gesetzliche Betreuung helfen.
Betreuer*innen können
■ Angehörige (ehrenamtlich)
■ Berufs-Betreuer*innen oder
■ Vereins-Betreuer*innen sein.
Man kann auch vorher eine Vorsorge-Vollmacht schreiben.
Damit legt man selbst fest, wer im Notfall entscheiden darf.
Der Betreuungs-Verein der Lebenshilfe Nürnberg
erklärt an diesem Abend, was das genau bedeutet.
Anmeldung bis: 2.7.2026
unter offene-hilfen@lhnbg.de