Familienentlastender Dienst (FeD) der Offenen Behindertenarbeit (OBA)

Wann hilft der Familienentlastende Dienst (FeD)?

Sie haben einen behinderten Angehörigen um den Sie sich gerne kümmern,
möchten jedoch hin und wieder alleine etwas unternehmen?
Sie haben Ihren Alltag mit einem behinderten Kind gut organisiert, finden aber niemanden im Freundes- und Bekanntenkreis, der Sie zuverlässig vertritt, wenn Sie z.B. einen Arztbesuch haben, eine Kurs besuchen oder mal ins Kino wollen?
Ihr Sohn oder Ihre Tochter möchte z.B. am Freitagabend gerne einmal etwas unter-nehmen, aber nicht mit den Eltern oder Geschwistern.
In allen diesen Fällen hilft der Familienentlastende Dienst.

Das bietet der Familienentlastende Dienst:

  • Rat und Unterstützung
  • Entlastung und Freiraum für Eltern und Angehörige (stunden- oder tageweise)
  • Vermittlung qualifizierter Mitarbeiter, wie z.B. angehende Sozialpädagogen oder Heilerziehungspfleger, die die Betreuung, Pflege und Begleitung Ihrer Angehörigen mit Behinderung übernehmen
  • Betreuung/Begleitung des angehörigen Menschen mit Behinderung bei Ihnen Zuhause oder bei gewünschten Unternehmungen z.B. Kino, Schwimmbad usw.
  • Unterstützung der Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderung

Wie gestaltet sich der Ablauf des Familienentlastende Dienstes?

  • Bereits im Vorfeld werden mit der Familie Inhalt, zeitlicher Umfang (stunden- oder tageweise) der Betreuung und besondere Anliegen besprochen
  • Bei einem Kennenlernbesuch vor dem ersten Einsatz lernen sich Familie, der zu betreuende/begleitende Angehörige und Betreuer kennen
  • Bei gegenseitiger Sympathie können nun Betreuungseinsätze je nach Bedarf in Absprache mit dem zukünftigen Betreuer vereinbart werden

Abrechnung der Kosten, die durch den FeD entstehen:

  • Liegt eine Pflegestufe vor, kann der FeD mit der Pflegekasse über
    Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege (§ 39 SGB XI) abgerechnet werden
  • Da der FeD der Lebenshilfe Nürnberg e.V. als sogenanntes niedrigschwelliges Betreuungsangebot anerkannt ist, können wir zudem mit den Pflegekassen über „Zusätzliche Betreuungsleistungen“ (§ 45 b SGB XI) abrechnen
  • Besteht keinerlei Anspruch gegenüber der Pflegekasse, ist eine private Finanzie-rung als Selbstzahler zum Elterntarif möglich

Interesse am FeD? Oder haben Sie noch Fragen?

Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

Im Bild hinten: Max Jänicke, Thomas Ermann
Im Bild vorne: Sabine Mynzak, Katharina Christl, Karin Fluhrer-Pogner


Förderung durch den Bezirk Mittelfranken

Hier finden Sie das aktuelle Freizeit-, Urlaubs- und Bildungsprogramm der Offenen Behindertenarbeit

Haben Sie Fragen an den Familienentlastenden Dienst?

Familienentlastender Dienst (FeD) der Offenen Behindertenarbeit (OBA)

Sabine Mynzak, Leitung OBA
Tel.: (0911) 58793-540
E-Mail: MynzakS@Lhnbg.de

Thomas Ermann, OBA
Tel.: (0911) 58793-760
E-Mail: ErmannT@Lhnbg.de

Katharina Christl, OBA
Tel.: (0911) 58793-762
E-Mail: ChristlK@Lhnbg.de